Überprüfung im Bestand

Bereits die Mitgliedschaft im Bundesverband Geriatrie stellt ein eigenständiges Qualitätsmerkmal dar. Denn hier gibt es nicht nur ein umfassendes Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder, sondern auch die Überprüfung der Qualität der Bestandsmitglieder. Dabei werden jährlich acht Mitgliedseinrichtungen ausgelost, die diese sog. Überprüfung im Bestand durchlaufen müssen. Es ist kein Verband im deutschen Gesundheitswesen bekannt, der ein vergleichbares System der internen Qualitätsüberprüfung betreibt.

Die Überprüfung im Bestand berücksichtigt sowohl die Struktur- als auch die Prozessqualität. Sie wird so durchgeführt, als hätte sich die Einrichtung neu für den Verband beworben. Dazu wird anhand einer umfassenden Checkliste von ca. 25 Seiten eine Selbstbewertung gefordert, die anschließend – im Rahmen einer Visitation vor Ort – überprüft wird. Diese erfolgt durch ein Vorstandsmitglied sowie eine weitere Person aus der Verbandsgeschäftsstelle oder dem jeweiligen Landesverband. Neben der Checkliste wird zudem abgefragt:

  • der aktuelle Stellenschlüssel, der den im Internet veröffentlichten Vorgaben des Bundesverbandes entsprechen muss
  • das Geriatriekonzept der Einrichtung
  • sowie ihr Pflegekonzept.

Durch dieses Vorgehen soll einer eventuellen Verschlechterung der Versorgungsstrukturen nach der Aufnahme entgegengewirkt werden. Neben dem Ziel, die jeweiligen Versorgungsstrukturen der Mitgliedseinrichtung in Augenschein zu nehmen, wird zudem ein unmittelbarer fachlicher Austausch im Verband sichergestellt. Denn bei jeder Visitation im Rahmen der Aufnahmeverfahren sowie der Überprüfungen im Bestand kommt es regelhaft zu einem fachlichen Austausch über die aktuellen Entwicklungen, Stärken und eventuelle Schwächen bzw. Probleme der geriatriespezifischen Versorgung vor Ort. So hat der Verband immer einen direkten Draht zur unmittelbarer Versorgungspraxis.

Das Verfahren zur Überprüfung im Bestand ist so in der Satzung verankert, dass ein Mitglied bei erheblichen qualitativen Mängeln letztlich ggf. aus dem Verband ausgeschlossen werden kann.