Stellungnahme zum Richtlinien-Entwurf für die regelmäßige Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V

Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen soll die näheren Einzelheiten dazu festlegen, wie regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen in OPS-Komplexbehandlungskodes durch die Medizinischen Dienste zu erfolgen haben. Um das Fachwissen aus der Praxis einzubinden, sollen bei der Festlegung der Richtlinie gemäß § 283 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGB V die maßgeblichen Fachverbände sowie Interessensvertreter beteiligt werden, indem insbesondere ihre Stellungnahmen bei der Entscheidungsfindung miteinzubeziehen sind.

Eine bedarfsorientierte Ausformulierung der Richtlinie ist von besonderer Bedeutung, um den vom Gesetzgeber formulierten Zielen “Planbarkeit für die Krankenhäuser bezüglich der Abrechnungsbefugnis“ und „mehr Transparenz im Prüfgeschehen“ langfristig gerecht zu werden. Unter anderem sind rechtssichere Kriterien zu definieren, um allen Beteiligten Abrechnungssicherheit zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesverband Geriatrie e.V., dass die geplante Richtline gemäß Abschnitt 2 für die Medizinischen Dienste grundsätzlich verbindlich ist.

Um den im MDK-Reformgesetz verankerten Mindestvorgaben sowie den vom Gesetzgeber formulierten Zielen gerecht zu werden, bezieht der Bundesverband Geriatrie e.V. nachfolgend zu ausgewählten Inhalten des vorliegenden Entwurfs Stellung.

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