Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt ausdrücklich den Willen, eine finanzielle Entlastung der im Gesetz genannten Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Wir begrüßen zudem, dass Ausgleichszahlungen bereits ab dem 16.03.2020 möglich seien sollen, da bereits in der vergangenen Woche mit den entsprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen begonnen wurde. Allerdings sind aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie die jetzt angedachten Entlastungsregelungen für die Krankenhäuser nicht ausreichend, um die anstehenden Herausforderungen sicher bewältigen zu können.

Dazu müsste während der Corona-Krise zusätzlich eine verbindliche Absicherung der Grundfinanzierung der Krankenhäuser erfolgen, damit eine ausreichende Liquiditätssicherung gewährleistet ist. Zudem erkennen wir nicht, dass aufgrund der aktuellen Herausforderungen in der Versorgung die Krankenhäuser ausreichend von weniger dringlichen Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Eine wirksame und damit relevante Entlastung insbesondere des Pflegepersonals hinsichtlich der bestehenden Bürokratie ist nicht gegeben. Zu beiden Bereichen liegen Vorschläge der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, auf die wir verweisen. 

 

Der Bundesverband Geriatrie spricht sich daher eindringlich für eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs im Bereich der Entlastung der Krankenhäuser aus. Auch die Rehabilitationskliniken, die ein wichtiger Teil der Versorgungskette für die Behandlung von COVID-19-Patienten sind, werden nur teilweise sachgerecht refinanziert. Wir regen daher dringend eine sachgerechte Ergänzung der im Gesetzentwurf niedergelegten Regelungen an. 

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