Stellungnahme des Bundesverbandes Geriatrie zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgelda

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt das Bestreben des Gesetzgebers, die Grundlagen der medizinischen Rehabilitation im Bereich des Sozialgesetzbuches VI so auszugestalten, dass keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen und zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit der Versorgung weiter zu entwickeln. Im vorgelegten Gesetzentwurf werden dazu viele wichtige Grundlagen normiert. Gleichwohl werden aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. noch nicht alle gesetzgeberischen Ziele mit den derzeitigen Regelungen im Entwurf erreicht.

Insbesondere ist die sachgerechte Einbindung der Leistungserbringer über ihre jeweiligen Verbände aktuell unzureichend und nicht sachgerecht geregelt. Hier bestehen besonders im Vergleich zum Bereich der medizinischen Rehabilitation gemäß Sozialgesetzbuch V erhebliche Defizite. Diese lassen sich auch nicht aus wettbewerbsrechtlichen Vorgaben oder Ähnliches herleiten und stehen aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfs klar entgegen.

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