Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern

Nachdem die durch § 137i SGB V beauftragten Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum 2. September 2019 als gescheitert erklärt wurden, hat das Bundesministerium für Gesundheit die ausstehenden Regelungen wie bereits im Vorjahr als Ersatzvornahme erlassen. Die weiterentwickelten Pflegepersonaluntergrenzen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesverband Geriatrie e.V. erneuert seine mit einer Stellungnahme vom 3. September 2018 geäußerte grundsätzliche Kritik an den Pflegepersonaluntergrenzen und ihrer Umsetzung und nimmt zum vorliegenden Referentenentwurf einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung Stellung.

 

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