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Die Leistungsgruppe Geriatrie muss sachgerecht definiert werden

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Krankenhausreform: Bundesverband Geriatrie sieht geriatriespezifischen Behandlungsbedarf über alle Level hinweg

Anlässlich der Beratung des Bundesgesundheitsministers mit den Ländern zur geplanten Krankenhausreform fordert der Bundesverband Geriatrie, die Altersmedizin sachgerecht und zukunftsorientiert in den Planungen zu verorten. Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist das neue System von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, die mit einer Vorhaltefinanzierung verknüpft werden sollen. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Zuordnung aller Fälle zu den Leistungsgruppen, weshalb die Definition über OPS und ICD-Kodes geplant ist. „Nach unserer Auffassung muss die Geriatrie als eigenständiger Leistungsbereich ausgewiesen und das gesamte Spektrum der geriatriespezifischen Versorgung im Krankenhaus berücksichtigt werden“, sagt Geschäftsführer Dirk van den Heuvel. Die Definition der Leistungsgruppe Geriatrie dürfe daher nicht ausschließlich auf dem OPS 8-550.- beruhen und müsse ggf. sachlich ergänzt werden.

Van den Heuvel weiter: „Es wäre problematisch, wenn die Leistungsdefinition ausschließlich über die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung erfolgen würde, da in geriatrischen Fachabteilungen neben der Frührehabilitation auch die akutmedizinische Versorgung erfolgt.“ Auch werden geriatrische Patientinnen und Patienten mit einer kurzen Verweildauer behandelt, die über den OPS 8-550.- nicht erfasst werden. Um die systembedingten Herausforderungen auszugleichen, muss für die Geriatrie ggf. auf weitere Kriterien zur Ermittlung der Fallzahlen zurückgegriffen werden, etwa den Bevölkerungsbezug sowie die feste Bindung an Bedarfszahlen.

Geriatrie ist Teil der Grund- und Regelversorgung

Die Altersstruktur der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus verändert sich durch den demografischen Wandel stetig. Insbesondere durch den Eintritt der Babyboomer-Generation in die hochaltrige Lebensphase wird es in den kommenden Jahren eine beschleunigte Veränderung in diesem Bereich geben. Diese Tatsache spiegelt sowohl den altersmedizinischen Versorgungsbedarf als auch die medizinische Bedeutung der Geriatrie wider.

Der Bundesverband Geriatrie schätzt die bundeseinheitliche Einteilung in Versorgungsstufen (Level) dahingehend ein, dass die Geriatrie als Teil der Grund- und Regelversorgung flächendeckend vorgehalten werden muss. „Geriatrische Patientinnen und Patienten werden in allen Krankenhäusern behandelt, woraus sich ein spezifischer akutmedizinischer Behandlungsbedarf über alle Krankenhauslevel (In bis III) hinweg ableitet“, erläutert van den Heuvel. Die besonderen Merkmale dieser Personengruppe machen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsgruppen mit dem Bereich der Geriatrie unumgänglich.

Ambulante Geriatrische Zentren

Ein weiteres Ziel des Reformkonzepts liegt darin, den Versorgungsbereich außerhalb der medizinischen Notfallversorgung und der vertragsärztlichen Versorgung durch Level Ii-Krankenhäuser zu ergänzen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist zu erwarten, dass zu einem großen Teil betagte und hochbetagte Personen in diesen Einrichtungen versorgt werden. Auch für den Personenkreis der in Level-Ii-Häusern Versorgten muss daher eine Option für eine strukturierte Einbindung geriatrischer Kompetenz geschaffen werden, sofern diese im Einzelfall notwendig oder sinnvoll ist. „Die Struktur des Levels Ii lässt sich ideal mit dem im bundesweiten Geriatriekonzept des Bundesverbandes Geriatrie definierten ‚Ambulanten Geriatrischen Zentrum (AGZ)‘ kombinieren“, meint van den Heuvel.

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